Vereinbarungen der VS Leobendorf betreffend Ordnung und Verhalten
1.Gesetzliche Verankerung:
Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schulen (§2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung einzuhalten.
Der Lehrer/Die Lehrerin hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die gemäß § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schulen zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der SchülerInnen und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichts als Grundlage weiterer Bildungen zu sichern und durch entsprechend Übungen zu festigen.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterricht- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Unterrichtsbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.
2. Sicherheit hat Vorrang!
- Drängen, Raufen und Stoßen gefährden meine MitschülerInnen und mich!
- Ich bewege mich im Schulhaus langsam und leise! Laufen erhöht die Unfallgefahr!
- Nach dem Unterricht verlasse ich sofort das Schulgebäude und gehe den vereinbarten Schulweg. Ich bin ein Vorbild für andere!
- Ohne Erlaubnis meiner Klassenlehrerin/ meines Klassenlehrers oder meines Direktors verlasse ich das Schulhaus nicht!
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, darf ich in die Schule nicht mitbringen!
- Das Handy bleibt abgedreht in der Schultasche!
3. Wir wollen uns in der Schule wohl fühlen!
- Ich komme ohne Streit und Schimpfwörter aus!
- Konflikte versuchen wir ohne Drohungen und Gewalt zu lösen! Worte statt Gewalt, Reden statt Raufen! Wenn ich das alleine nicht schaffe, helfen mir meine MitschülerInnen und meine LehrerInnen eine Lösung zu finden, die für beide Konfliktpartner akzeptabel ist!
- Wir helfen zusammen und nehmen Rücksicht auf den anderen!
Ich verhalte mich den anderen gegenüber so, wie ich es für mich selber gern hätte!
- Wenn wir unseren Klassenraum verlassen, stellen wir uns ruhig in einer Zweierreihe an! Lärm auf den Gängen stört die anderen Kinder beim Lernen!
- Grüßen ist bei uns IN! Grüßen macht uns Freude!
- BITTE und DANKE sind unsere Zauberwörter!
- Ich begegne allen Menschen im Schulhaus mit Respekt, Freundlichkeit , Höflichkeit und Hilfsbereitschaft!
4. Ordnung spart Ärger und Zeit!
- Ich komme rechtzeitig in die Klasse und bereite mich auf den Unterricht vor!
- Das Läuten beendet die Pause und ich begebe mich auf meinen Platz!
- Ich arbeite ruhig und konzentriert im Unterricht und akzeptiere die Grenzen meiner MitschülerInnen!
- Ich halte meine Schulsachen, meine Schultasche, mein Bankfach und meinen Arbeitsplatz in Ordnung! Auch in der Garderobe hat alles seinen Platz (Hausschuhe, Straßenschuhe, Gewand)!
- In der Garderobe verstecke ich nicht die Sachen anderer Kinder!
- Meine Hausschuhe trage ich immer an den Füßen!
- Ich verwende die Pause, um aufs Klo zu gehen. Ich halte die Toiletten sauber und verwende sie nicht als Aufenthaltsraum! Die Toiletten sind kein Spielplatz!
- Am Ende des Unterrichtes stelle ich meinen Sessel auf den Tisch!
- Ich weiß, dass ich nach dem Unterricht vergessene Schulsachen nicht mehr holen darf!
- Mit Dingen, die nicht mir gehören(Spiele, Bücher von der Schule und von MitschülerInnen), gehe ich besonders sorgfältig um!
5. Auch die Eltern/Erziehungsberechtigten gehören dazu!
- Wenn ich krank bin, melden es meine Eltern/ Erziehungsberechtigten schon am ersten Tag!
- Meine Eltern/Erziehungsberechtigten helfen mir, meine Schulsachen in Ordnung und vollständig zu halten (Klebstoff, Hefte, Stifte, Turnsachen,…)!
- Meine Eltern/Erziehungsberechtigten kontrollieren das Mitteilungsheft!
- Meine Eltern/Erziehungsberechtigten melden für die Schule bedeutende Änderungen (z.B. Notfalltelefonnummern) sofort!
- Ich fehle in der Schule nur, wenn ich krank bin oder einen besonderen Grund dafür habe! Dieser ist bei 1 Tag von meinen Eltern/Erziehungsberechtigten mit meiner Lehrerin/mit meinem Lehrer, sonst mit der Direktion abzusprechen!
- Meine Eltern und andere Erziehungsberechtigte begleiten mich nur bis zum Schultor!
- Meine Erziehung ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich meiner Eltern/Erziehungsberechtigten!
6. Konsequenzen bei Missachtung
- Ich entschuldige mich bei einem Verstoß gegen die Schulordnung!
- Wenn ich etwas kaputt mache, müssen die angerichteten Schäden wieder gut gemacht werden! Gegebenenfalls müssen meine Eltern/Erziehungsberechtigten mir dabei helfen und etwaige Kosten der Instandsetzung übernehmen!
- Absichtlich nicht erledigte Arbeiten (z.B. Hausübungen) können auch außerhalb der Unterrichtszeit nachgeholt werden!
- Im Bedarfsfall werden meine Eltern/Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch in die Schule bestellt!
- Etwaige Vorkommnisse werden von der Lehrkraft in ihre Beobachtungsunterlagen aufgenommen!
- Bei gegebener Notwendigkeit und zur Sicherheit für die anderen SchülerInnen kann ich von gemeinsamen Aktivitäten (Wandertag, Projekttag, ….) ausgeschlossen werden!