Schulische Tagesbetreuung (STB)

 

Laut Vorgabe durch das NÖ Pflichtschulgesetz wurde nach umfangreicher Information und Bedarfserhebung mit Beginn des Schuljahres 2014/15 die schulische Tagesbetreuung an der VS Leobendorf eingeführt.

Der Betreuungsteil erstreckt sich auf die gegenstandsbezogene Lernzeit (abgehalten durch Lehrkräfte), auf individuelle Lernzeit und auf Freizeit einschließlich Verpflegung. Der Freizeitbereich samt Verpflegung fällt in die Kompetenz des Schulerhalters. Die Fachaufsicht im Bereich der Tagesbetreuung obliegt der Schulleitung. Für die Dienstaufsicht im Bereich individuelle Lernzeit, Freizeit und Verpflegung stellt der Schulerhalter fachlich geeignetes Personal zur Verfügung.

Im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzeptes werden somit die Kinder, die zur Betreuung angemeldet sind,  im Anschluss an den Unterricht bestmöglich unterstützt und gefördert.